Gesetze / Luftverkehrs-Ordnung

LuftVO

§ 5 Lärm

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.

§ 4 § 6